Das deutsche Verpackungsgesetz sagt, dass Mehrwegflaschen der gleichen Form, Art und Größe dort zurückgenommen werden müssen, wo sie auch verkauft werden. Das heißt, dass sogenannte Poolmehrwegbehälter – also zum Beispiel die Perlenflasche für Mineralwasser, die Long-Neck-Flasche oder das Joghurtglas – überall dort zurückgenommen werden müssen, wo sie auch verkauft werden, unabhängig welches Etikett drauf ist.
Handelt es sich um eine individuelle Mehrwegflasche, muss ein Händler sie nur dann zurücknehmen, wenn er sie auch führt. Allerdings sind die meisten Getränkehändler hier sehr kulant, weil sie das Leergut über den Getränkegroßhandel zurückgeben können.
Eine Ausnahme gibt es für kleine Läden mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200qm: sie müssen nur Flaschen der Marken zurücknehmen, die sie führen. Wenn Sie Fragen dazu haben, schreiben Sie an info@mehrweg.org.